Online-Seminar: Umweltverpflichtungen deutscher Unternehmen in Slowenien

Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind und Ihre Produkte an Endverbraucher in Slowenien verkaufen und keine Niederlassung auf dem slowenischen Markt haben, haben Sie ebenfalls Umweltverpflichtungen auf diesem Markt. Um wertvolle Informationen zu erhalten und mögliche strafrechtliche Geldbuße zu vermeiden, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Online-Seminar am Mittwoch, den 18. Juni 2025, um 10:00 Uhr ein.

Dänemark: Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung

Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.