Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung
Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.
Luxemburg definiert Verpackungsverantwortlichen neu
Das Gesetz vom 9. Juni 2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 14. Juni 2022 in Kraft getreten.
Belgien: Unternehmen müssen Abfallkosten für Verpackung tragen
Unternehmen, die verpackte Produkte auf den Markt bringen, müssen ab dem 1. Januar 2023 die Abfallkosten für ihre Verpackungen tragen. Das meldet die belgische RecyclingOrganisation Fost Plus.
IHK-Regionalforum Afrika – Fokus: Lebensmittelverarbeitung (inkl. Verpackung)

Beim IHK-Regionalforum Afrika dreht sich am 27. April 2022 von 10 bis 12 Uhr alles um die Marktchancen in Afrika. Besonders im Fokus stehen Ost- und Westafrika. Ziel ist es, deutsche Unternehmen aus der Lebensmittelverarbeitungs- und Verpackungsindustrie zu informieren.
Frankreich: Update Kennzeichnungspflicht
Am 29. Juni 2021 wurde die Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushalts-verpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet.
Gulfood Manufacturing Dubai 2021 – deutsche Gemeinschaftsbeteiligung – Anmeldung
Nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Absage der Veranstaltung in 2020 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Initiative des VDMA – Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen erneut einen deutschen Pavillon auf der Gulfood Manufacturing 2021. Die Messe findet vom 7. bis 9. November 2021 in Dubai, VAE, statt.
Frankreich: Nun doch KEINEN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit grünem Punkt ab 1. April
PRO Europe sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) am 15. März 2021 stattgegeben hat. Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.