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Dänemark: Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung

Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.

Frankreich: Update Kennzeichnungspflicht

Am 29. Juni 2021 wurde die Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushalts-verpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet.

Gulfood Manufacturing Dubai 2021 – deutsche Gemeinschaftsbeteiligung – Anmeldung

Nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Absage der Veranstaltung in 2020 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Initiative des VDMA – Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen erneut einen deutschen Pavillon auf der Gulfood Manufacturing 2021. Die Messe findet vom 7. bis 9. November 2021 in Dubai, VAE, statt.

Frankreich: Nun doch KEINEN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit grünem Punkt ab 1. April

PRO Europe sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) am 15. März 2021 stattgegeben hat. Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.