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Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung

Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.

Schweden: Arbeitsrecht mit wichtigen Neuerungen

Das schwedische Beschäftigungsschutzgesetz hat eine gründliche Überarbeitung erhalten. Besonders betroffen: Kündigungs- und Befristungsrecht. Den geänderten Vorschriften größtenteils ab 30. Juni und finden ab dem 1. Oktober 2022 Anwendung.