Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung

Aufgrund aktueller, technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen soll die Ersatzbaustoffverordnung verändert und angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung eine „Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung“ (20/6310) vorgelegt, welcher der Bundestag gemäß Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen soll.

Grenzüberschreitender Warenverkehr von Abfällen

gtai – Verbote und Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren können einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leisten. Deshalb gelten auch für Abfälle strenge Regeln. Die Ein- und Ausfuhr von Abfällen ist streng geregelt.