Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung

Aufgrund aktueller, technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen soll die Ersatzbaustoffverordnung verändert und angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung eine „Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung“ (20/6310) vorgelegt, welcher der Bundestag gemäß Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen soll.

Konkret geht es um die Ersatzbaustoffverordnung, die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll. Darin wird der Umgang mit sogenannten mineralischen Ersatzbaustoffen, also von aus Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnenen Baustoffen, geregelt. Durch die Ersatzbaustoffverordnung soll nun erstmalig die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt werden. Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen werden Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt.

Außerdem enthält der nun vorliegende Entwurf Änderungen der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung. Im Einzelnen sollen dabei durch die Änderungen Klarstellungen, wie beispielsweise der Umgang mit sogenannten mobilen Aufbereitungsanlagen zur Aufbereitung von Schlacken, Bauschutt und Baggergut vor Ort, aufgenommen werden.

Quelle: DIHK, Berlin

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