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Anpassung der Miete in Pandemie-Zeiten

Pandemiebedingte Betriebsbeschränkungen eines Friseur- und Kosmetikbetriebs führen nicht zu einem Mangel der Mietsache, wenn deren Gebrauchsüberlassung unverändert möglich ist. Gleichwohl kommt laut Bundesgerichtshof ein Anspruch auf Mietanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, sofern ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist. Dabei obliege es dem Mieter, seine wirtschaftliche Situation darzulegen (BGH, Urteil vom 23.11.2022 […]

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Grundlegende Regelungen bleiben bestehen − flexiblere Anpassungen an das Infektionsgeschehen wurden ermöglicht.