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Förderung zum Mobilitätsmanagement auch für Unternehmen

Jetzt können auch Unternehmen die Förderung zum Mobilitätsmanagement beantragen. Das Land NRW fördert Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie zur vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements („FöRi-MM“). Nun wurde die Richtlinie ausgeweitet: Künftig sind auch Maßnahmen von Unternehmen der Privatwirtschaft förderfähig.

Änderung des Landesentwicklungsplans zum Ausbau Erneuerbarer Energien

Aufgrund der Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges hat die Bundesregierung im Sommer 2022 das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet. Neben Erleichterungen wie der Abschaffung von Abstandsregelungen zur Wohnbebauung oder dem Ersatz alter Anlagen im Repowering muss nun der Landesentwicklungsplan angepasst werden.