Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht

Eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette – voraus. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Übertragung der Pflichten an Zulieferer. Wozu dürfen verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Wir beantworten die Fragen im Rahmen dieser Online-Veranstaltung.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Bundesrat stimmt Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu

EU-Produktsicherheitsverordnung

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt. Dazu werden neben dem BImSchG auch die 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) angepasst werden. Die Änderungen werden am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Einladung: Machen.Sparen.Profitieren Webinarreihe: Energiemanagement

Sprechblase mit dem Wort Webinar.

Mit dem Energieeffizienzgesetz hat das betriebliche Energiemanagement im Herbst 2023 einen neuen rechtlichen Rahmen bekommen. Es bringt eine Reihe neuer Pflichten und Anforderungen für Unternehmen mit sich – ab bestimmten Verbräuchen müssen Energiemanagementsysteme eingeführt, Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung erarbeitet und Abwärmepotenziale dokumentiert werden. Die bisher schon bestehende Energieauditpflicht nach dem EDL-G soll überarbeitet und an bestimmte Energieverbräuche gekoppelt werden. Und auch für das Energieeffizienzgesetz sind erste Überarbeitungen vorgesehen. 

Bewerbungsfrist für den Bielefelder Umwelt- und Klimaschutzpreis verlängert

„Wir wollen durch den Klimaschutzpreis vielen klimafreundlichen Ideen die gebührende Aufmerksamkeit und Anerkennung geben. Für noch mehr Vielfalt verlängern wir jetzt die Bewerbungsfrist nochmal um 4 Wochen,“ wirbt Tanja Möller, Leiterin des Umweltamts der Stadt Bielefeld und ruft damit im Namen der Stadtverwaltung Bielefeld zu Bewerbungen für den Umwelt- und Klimaschutzpreis 2024 auf.

Umweltmanagement-Preis 2024 startet in zwei Kategorien

In NRW soll nach Koalitionsvereinbarung der schwarz-grünen Regierung von 2022 in den kommenden Jahren ein zweiter Nationalpark OWL ausgewiesen werden.

Bewerbungen bis zum 28. Juni 2024 möglich. Deutschland und Österreich vergeben in diesem Jahr wieder gemeinsam den Umweltmanagement-Preis. Ausgezeichnet werden herausragende Leistungen im Umwelt- und Natur- und Klimaschutz, sowie in der Umweltkommunikation. Unternehmen und Organisationen aus Deutschland können sich für die Kategorien „Beste EMAS-Umwelterklärung“ sowie „Beste Maßnahme Umwelt-, Natur- und Klimaschutz“ bewerben.