Informationen des Bundesjustizamts zur Einleitung von Ordnungsgeldverfahren wegen fehlender Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.
Eurowings-Werbung mit CO2-neutralen Flügen unzulässig

Die Fluggesellschaft Eurowings darf ihre Flüge nicht länger mit der Aussage „CO2-neutral reisen . jetzt ausgleichen und abheben“ bewerben. Es werde impliziert, dass der Ausgleich bereits vor dem Start erfolge – was tatsächlich nicht der Fall sei, so das OLG Köln. Die Lufthansa-Tochter bot ihren Kundinnen und Kunden an, die durch den Flug verursachten CO2-Emissionen […]
Nach dem BAG-Urteil: Wie umgehen mit den Überstunden von Teilzeitbeschäftigten?

Das BAG hat eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte gekippt, die viele Arbeitgeber bislang für rechtmäßig hielten. Und nun? Maximilian Schunder sieht die Gefahr neuer Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aufgrund von Teilzeit oder wegen des Geschlechts ist unzulässig. So weit, so klar. Wann aber eine Diskriminierung vorliegt, ist häufig keineswegs so eindeutig, wie man annehmen könnte. Am vergangenen Donnerstag hat das BAG klargestellt (Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20): Überstundenzuschläge dürfen nicht pauschal an die Arbeit in Vollzeit anknüpfen. Vielmehr sei eine individuelle Betrachtung geboten.
Arbeitsplatz 500 km entfernt: Entzug von Homeoffice-Erlaubnis unbillig

Ein Manager, der für einen Automobilzulieferer jahrelang fast nur im Homeoffice arbeitete, darf dies auch weiterhin tun. Das LAG Köln hält den Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis, verbunden mit der Versetzung an einen 500 km entfernten Arbeitsplatz, für unbillig.
Sonntagsöffnung im Gartenmarkt: Christbaumkugeln gibt’s dazu

Dürfen Läden, die sonntags öffnen können, auch Weihnachtsdekoration verkaufen? Der BGH beweist ein Herz fürs Festtags-Shopping und erklärt, dass auch Zimtstangen und Weihnachtskugeln zum Randsortiment eines Gartenmarkts gehören.
Der Ferrari kommt später: „😬” signalisiert keine Zustimmung

Statt Erklärungen müssen inzwischen oft Emojis ausgelegt werden: Das Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari bedeutet nicht, dass man damit einverstanden ist: Sachkundig mittels Emoji-Lexikon analysiert vom OLG München.
Mehrere Beschäftigungsverbote wegen Mutterschutzes: Angesammelter Urlaub verfällt nicht

Eine Frau bekam in kurzer Folge zwei Kinder, es reihten sich mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinander – insgesamt über einen Zeitraum von zwei Jahren und vier Monaten. Laut BAG verfällt aufgrund von § 14 S. 2 MuSchG aber auch während solcher Verbotsketten angesammelter Urlaub nicht.
Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.
Dextro Energy darf nicht als „Anti-Kater”-Tablette beworben werden

Weil das Unionsrecht es verbietet, Lebensmitteln eine heilende Eigenschaft zuzuschreiben, dürfen Mineralstofftabletten von „Dextro Energy“ nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden. Das hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden.
Nebenjob beim Pizzaservice: Kein Verzugslohn auf Basis von 58 Wochenstunden

Ohne Regelung im Arbeitsvertrag gilt bei einem Minijob eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Auf dieser Basis wollte ein Vollzeitbeschäftigter (38 Stunden) mit Nebenjob dort nicht abgerufene Stunden nachvergütet haben. Das LAG Berlin-Brandenburg winkte ab: Die Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden bilde die Grenze.