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Verbot sichtbaren Tragens religiöser Zeichen in Unternehmen kann rechtmäßig sein

Eine Unternehmensregel, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer belgischen Praktikumsbewerberin bekräftigt, die abgelehnt wurde, weil sie sich weigerte, ihr islamisches Kopftuch abzunehmen. Die Neutralitätspolitik eines Unternehmens könne eine mittelbare Benachteiligung unter Umständen rechtfertigen, so der EuGH.

Verwirkung des europäischen Markenrechts

Wer die Verletzung seiner Rechte aus der Unionsmarke fünf Jahre lang duldet, ohne sie ernsthaft mit gerichtlicher Geltendmachung zu verfolgen, verliert sie. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass sowohl eine Abmahnung als auch die Anhängigkeit einer Klage nur dann die Verwirkungsfrist unterbricht, wenn sie eine rechtsverbindliche Lösung herbeiführen wollen. Eine Abmahnung, die ins Leere läuft oder […]