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Neuseeland: Freihandelsabkommen mit der EU in Kraft

Neuseeland hat zum 1. Mai 2024 ihre Einführzölle für präferenzielle EU-Waren gänzlich eliminieren. Umgekehrt wird die EU ihre Zölle mit dem Inkrafttreten für 91 Prozent ihrer Zolltariflinien aufheben.

Neuseeland hat zum 1. Mai 2024 ihre Einführzölle für präferenzielle EU-Waren gänzlich eliminieren. Umgekehrt wird die EU ihre Zölle mit dem Inkrafttreten für 91 Prozent ihrer Zolltariflinien aufheben. Damit Produkte von den gegenseitigen Zollbegünstigungen profitieren können, müssen sie nach den Spielregeln des Freihandelsabkommen hergestellt und grundsätzlich durch eine Erklärung zum Ursprung vom Exporteur nachgewiesen werden.

Einigung zur Ökodesignverordnung und zum Recht auf Reparatur

In seiner letzten Sitzungswoche vor der anstehenden Wahl im Juni hat das Europäische Parlament noch eine ganze Reihe an Gesetzen final angenommen. Entscheidend im Umweltbereich war dabei die endgültige Zustimmung zur Ökodesignverordnung und dem Recht auf Reparatur. Beide Gesetze sind eng miteinander verzahnt und sollen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen, indem sie zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten beitragen.

Neue EU-US Zölle verhindert

Die EU wird über das Jahr 2023 hinaus bis zum 31. Mai 2025 die Erhebung von Gegenzöllen in Reaktion auf die WTO-illegalen US-Stahlzölle aus dem Jahr 2018 aussetzen.

Die EU wird über das Jahr 2023 hinaus bis zum 31. Mai 2025 die Erhebung von Gegenzöllen in Reaktion auf die WTO-illegalen US-Stahlzölle aus dem Jahr 2018 aussetzen.