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Quarantäne statt Hochzeit – Arbeitgeber muss haften

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht – vor allem auch während der Corona-Pandemie. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“  des VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte). Kommt ein Geschäftsführer mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, trägt im Kontakt mit seinen Mitarbeitenden keine Maske und hält den Mindestabstand nicht ein, […]

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Grundlegende Regelungen bleiben bestehen − flexiblere Anpassungen an das Infektionsgeschehen wurden ermöglicht.

Das fordert die Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) gilt seit dem 27. Januar 2021. Zunächst ist sie bis zum 15. März 2021 befristet. Umfasst von dieser Verordnung ist auch eine Pflicht des Arbeitgebers, in bestimmten Fällen die Möglichkeit des Homeoffice anzubieten (§ 2 Absatz 4 Corona-ArbSchV).