CLP-Verordnung – EU-Umweltrat beschließt Änderung

Die CLP-Verordnung wird in zwei Schritten überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden im April 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (link) drei neue Gefahrenklassen (endokrinen Disruptoren, PBT/vPvB und PMT/vPvM) eingeführt. Stoffe sind spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in diese neuen Gefahrenklassen einzustufen.