Status Quo Luftreinhalteplanung in Bielefeld und Paderborn

Sowohl Paderborn als auch Bielefeld sind von der Deutschen Umwelthilfe verklagt worden, weil der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an zwei Messpunkten in Paderborn und an einem Messpunkt in Bielefeld überschritten ist bzw. überschritten war. Die Deutsche Umwelthilfe möchte dadurch die Einführung von Dieselfahrverboten auch in Ostwestfalen erzwingen.

Mittlerweile sind die gemessenen Werte in beiden Städten aber deutlich rückläufig – am Bielefelder Jahnplatz beträgt das Jahresmittel aus 2018 sogar nur noch genau den Grenzwert von 40 µg/m³. Die Werte für Paderborn liegen noch nicht vor, sind jedoch im letzten Jahr bereits deutlich gesunken.

Die Bezirksregierung in Detmold wird trotz allem im ersten Halbjahr 2019 Luftreinhaltepläne für beide Städte erstellen. Fahrverbote für Diesel-Autos werden diese jedoch nicht beinhalten. Die als „letztes Mittel“ eingeordneten Fahrverbote wären nicht verhältnismäßig; andere, weniger in die Grundrechte eingreifende Maßnahmen sind vorzuziehen. Die am Jahnplatz bereits umgesetzte Einzelmaßnahme der Fahrspurenreduzierung zeigt erste positive Effekte. In Paderborn wird vor allem auf die Nachrüstung der Busflotte gesetzt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat bereits aufgezeigt, dass an allen Messpunkten in Ostwestfalen spätestens im nächsten Jahr alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Insofern sind die Klagen der Deutschen Umwelthilfe in Ostwestfalen überflüssig.

WDR 5 griff diese Thematik auf mit dem Stadtgespräch am 31.01.2019 auf:

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/stadtgespraech/dieselfahrverbote-bielefeld-100.html

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen