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Beim Netzwerktreffen geht es darum, wie Sie Corporate Carsharing wirtschaftlich in ein Unternehmen integrieren und Mobilitätsstationen am Unternehmensstandort organisieren und umsetzen können.

NRW fördert E-Nutzfahrzeuge mit 90 Millionen Euro

Das Land NRW fördert 2023 den Umstieg auf Elektromobilität mit rund 90 Millionen Euro. Förderschwerpunkt des Programms progres.nrw – Emissionsarme Mobilität ist in diesem Jahr der Bereich Nutzfahrzeuge. Zuschüsse gibt es unter anderem für den Aufbau und Netzanschluss von Ladestationen für gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie für Konzepte zur Beschaffung und zum wirtschaftlichen Einsatz von batteriebetriebenen Nutzfahrzeugen. Kommunen erhalten zudem Unterstützung bei der Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen.

Grundlage für breite Nutzung von E-Nutzfahrzeugen

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Nordrhein-Westfalen ist ein starker Wirtschaftsstandort und ein Verkehrsknotenpunkt im Zentrum Europas – und damit ganz automatisch auch ein Schwerpunkt für den Güterverkehr. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Emissionen im Verkehrssektor jetzt zügig und deutlich zu senken. Mit dem Fokus des Förderprogramms auf dem Ausbau betrieblicher Schnellladepunkte schaffen wir wichtige Grundlagen für die breite Nutzung von E-Nutzfahrzeugen und tragen zur klimafreundlichen Weiterentwicklung des Verkehrssektors bei.“

Neben der Förderung für Nutzfahrzeuge unterstützt das Land erstmals auch den Ausbau des Ladenetzes an Carsharing-Stationen. Zur Entlastung des öffentlichen Ladenetzes sind zudem Ladestationen für Beschäftigte und Mietende weiterhin förderfähig. Als Alternative zum Auto erhalten Gewerbetreibende und Handwerker Zuschüsse für Lastenfahrräder.

Eines der erfolgreichsten Klimaschutz-Förderprogramme des Landes

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit progres.nrw – Emissionsarme Mobilität eines seiner erfolgreichsten Klimaschutz-Förderprogramme fort. Im Jahr 2022 wurden Vorhaben mit einem Volumen von rund 70 Millionen Euro gefördert. So sind allein 21.500 neue Ladepunkte entstanden, 500 davon öffentlich zugänglich. Hinzu kamen rund 400 öffentlich zugängliche Schnellladepunkte. Zudem förderte das Land die Beschaffung von 1.300 Fahrzeugen, die mit einer Batterie oder mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden. Etwa 730 werden in Kommunen und deren Betrieben eingesetzt, bei den restlichen Fahrzeugen handelt es sich um Nutzfahrzeuge für Unternehmen und Gewerbetreibende. Darüber hinaus wurde über das Landesprogramm der Kauf von rund 2.400 Lastenfahrrädern unterstützt.

Übersicht der aktuellen Fördergegenstände:

  • Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Gewerbetreibende: Neben der Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte und Mietende (Pauschalförderung von maximal 1.000 Euro je Ladepunkt) wird nun auch die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Fahrzeuge unterstützt. Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt eine Förderung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro je Ladepunkt. Ein eventuell erforderlicher Stromanschluss an das Mittelspannungsnetz wird ebenfalls mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro unterstützt.
  • Ladeinfrastruktur für Carsharing-Stationen: Erstmals werden jetzt gezielt Ladepunkte an Carsharing-Stationen gefördert. Unternehmen erhalten bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.  Netzanschlusskosten bis 15.000 Euro sind ebenfalls förderfähig.
  • Stromnetzanschlüsse für Stellplätze: Der Anschluss an das Stromnetz stellt häufig einen hohen Kostenfaktor bei der Errichtung von Ladepunkten dar. Stromnetzanschlüsse für bestehende Garagen- und Stellplatzkomplexe sind jetzt auch für bereits elektrifizierte Grundstücke förderfähig.
  • Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen: Die bisher erfolgreiche Fahrzeugförderung für Kommunen wird um Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 erweitert, die in nicht wirtschaftlichen Bereichen der Kommunen eingesetzt werden. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen. Die Förderung beträgt maximal 400.000 Euro je Fahrzeug.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite von ElektroMobilität NRW.

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