Schneller, elektronischer und unbürokratischer zu Wohnraum und Gewerbeflächen? Der Bundestag hat am 15. Juni den Gesetzentwurf zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren angenommen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht viele Anliegen der Wirtschaft erfüllt, aber auch noch Handlungsbedarf.
Die Novelle soll die Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Dafür setzt sie grundsätzlich auf digitale Verfahren für die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Gibt es Planänderungen oder -ergänzungen, soll in vielen Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen unterbleiben können.
Die DIHK konnte bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im vergangenen März eine Verkürzung der Genehmigungsfristen durchsetzen. Für bestimmte Bauleitpläne soll die Genehmigungsfrist von 3 Monaten auf 1 Monat verkürzt werden. Auch das wird die Verfahren beschleunigen. Die Befürchtungen der Kommunen, sie könnten durch den entstehenden Zeitdruck überfordert sein, ließen sich durch konstruktive Vorschläge zur kommunalen Ausstattung und Verfahrensgestaltung zerstreuen.
Gesetze allein genügen nicht
Grundsätzlich bewertet die DIHK die Ansätze der Novelle positiv, sie weist allerdings darauf hin, dass Gesetzesänderungen allein die Verfahrensdauer bei den Beschleunigungsgesetzen der vergangenen Jahre kaum halbieren konnten. Als wesentlichen verzögernden Faktor nennen die Unternehmen fehlende personelle und technische Ausstattung in den Planungs- und Genehmigungsbehörden.
Aus Sicht der Wirtschaft sollten Personalschlüssel und IT-Infrastruktur in den Verwaltungen deshalb so ausgestaltet werden, dass die Bearbeitung in den vorgesehenen Fristen möglich wird. Hilfreich wäre zudem, die Prüfdichte und den Umfang von Unterlagen zu senken und es den Behörden zu ermöglichen, in Abstimmung mit den Vorhabenträgern auf die Kapazitäten privater Planungsbüros zurückzugreifen.
Weitere Ansatzpunkte sieht die DIHK darin, sämtliche Unterlagen für alle Verfahrensbeteiligten digital bereitzustellen. Zudem gilt es, die Doppelprüfungen zu vermeiden und die Zahl der Verfahrensstufen zu verringern. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche ist nach Auffassung der DIHK vonnöten.
Den Gesetzentwurf, weitere Unterlagen und Reden finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages.
Zum Referentenentwurf hatte sich die DIHK im Vorfeld der Anhörung im März 2023 geäußert:
DIHK-Stellungnahme zur Stärkung der Digitalisierung der Bauleitplanung (PDF, 132 KB)
Neben den Ansätzen zur Beschleunigung umfasst die Novelle unter anderem diese Inhalte:
- Infolge der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 wurde eine Wiederaufbauklausel aufgenommen: Länder können im Katastrophenfall Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten.
- Photovoltaik-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen (inklusive Gartenbaubetriebe) sollen bis 2,5 Hektar privilegiert, der Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnen- und Windenergie vor allem in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten erleichtert werden.
- Auch der Bedarf an Anlagen für soziale Zwecke kann rechtfertigen, dass auf eine Bauleitplanung verzichtet wird. Letzteres gilt auch für die Errichtung von Unterkünften und Anlagen zur Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die entsprechenden Sonderregelungen werden bis Ende 2027 verlängert.