Am 1. Oktober ist die Beteiligung zur ersten Änderung des Regionalplans gestartet. Ziel der Planung ist es unter anderem, Flächen für den Ausbau der Windenergie in Ostwestfalen-Lippe zu sichern. Das 2023 in Kraft getretene Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) setzt verbindliche Flächenziele für Windenergie in NRW fest: 1,1 % der Landesfläche bis 2027 und 1,8 % bis 2032.
Der Regionalrat Detmold hat im Juni 2023 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, Windenergieflächen im Regionalplan OWL festzulegen. Der Flächenbeitrag Ostwestfalen-Lippes muss mindestens 13.880ha betragen.
Im März 2024 wurden Leitlinien sowie ein erster Flächenentwurf beschlossen. Das Scoping fand im April 2024 statt. Im Juni 2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Regionalplans OWL zur Festlegung von Windenergieflächen gefasst, jedoch zunächst ohne Umweltprüfung. Bis September 2024 wurden die Ergebnisse der Umwelt-, Artenschutz- und Natura-2000-Prüfung eingearbeitet, was zu Anpassungen der Flächenkulisse führte, ohne die Grundzüge der Planung zu verändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Regionalrat im September 2024 gefasst. Ziel ist ein Abschluss des Planverfahrens und Festlegung von Bereichen zum Ausbau der Windenergie im 2. Quartal 2025.
Die Beteiligungsfrist läuft 6 Wochen bis zum 11. November 2024. Die Unterlagen sind auf den Seiten der Bezirksregierung zu finden.