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EM: Ausnahmen von Lärmschutzverordnung möglich bei Public Viewing

Das gemeinsame Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Bei der Europameisterschaft im eigenen Lande werden wieder Tausende auf öffentlichen Plätzen, in Parks und in extra Open-Air-Anlagen die Spiele verfolgen und mit ihrer Mannschaft mitfiebern. Damit dies im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen. Inzwischen wurde diese wurde vom Bundesrat bestätigt. Damit sind Ausnahmen von der Lärmschutzverordnung bei Public Viewing möglich.

Fußball-Europameisterschaft: Public Viewing bis in die Nacht

Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft macht der Bundesrat den Weg für das sogenannte Public Viewing frei. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.

Ausnahmen von Lärmschutz möglich

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung regelt normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen. Die aktuelle Verordnung erklärt diese auch für anwendbar auf die öffentliche Übertragung der EM-Spiele. Sie enthält zwar Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen. Etwa, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt.

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.

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