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Wissenschaftlicher Beirat des BMWi will nationalen CO2-Handel für Wärme und Verkehr

Der wissenschaftliche Beirat des BMWi hat Politikempfehlungen für eine effiziente Klimapolitik vorgelegt. Er möchte CO2-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr mit einem Preis belegen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass deutsche Anstrengungen „nahezu wirkungslos verpuffen“, wenn es keine internationale Kooperation über die EU hinaus gibt.

Der Beirat möchte in den Sektoren Gebäude und Verkehr jeweils ein nationales Emissionshandelssystem etablieren. Dieses soll durch Preiskorridore ergänzt werden, so dass in beiden Sektoren ein einheitlicher CO2-Preis entsteht. Beide Systeme sollen dann mittelfristig (ab 2030) in den europäischen Emissionshandel für alle Sektoren überführt werden. Durch eine zeitabhängige Unter- und Obergrenze soll erreicht werden, dass die Belastungen für Wirtschaft und Bürger überschaubar und kalkulierbar bleiben. Dadurch hofft der Beirat, auch die kurz- wie langfristige Akzeptanz der Bepreisung sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Mengensteuerung dafür sorgen, dass das gesteckte Ziel der Emissi-onsminderung auch erreicht wird. Das System der Ober- und Unter-grenze funktioniert wie folgt: Fällt der Marktpreis unter den Mindest-preis werden erst wieder neue Zertifikate in den Markt gegeben, wenn er wieder überschritten wurde. Bei Überschreitung des Höchstpreises werden kurzfristig neue Zertifikate ausgegeben. Beide Grenzen würden im Zeitverlauf steigen und bis 2030 in beiden Handelssystemen iden-tisch sein.

Aufgehängt werden sollte der Handel bei den Importeuren fossiler Rohstoffe bzw. bei den Großhändlern. Laut Einschätzung des Beirats wäre dies „relativ leicht möglich“.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine analoge Weiterentwicklung des Emissionshandels einzusetzen, da-mit dann nach 2030 alle Sektoren in ein Handelssystem überführt wer-den können. Die bestehenden Strom- und Energiesteuern sollen auf die europäischen Minima gesenkt und die EEG- sowie KWK-Umlage abgeschafft werden. Auch die Förderung nach EEG und KWKG, der Kohle-ausstieg, Flottengrenzwerte für Fahrzeuge etc. sollen dann entfallen. Über diese Ausgaben hinausgehende Einnahmen hält der Beirat erst langfristig für möglich. Er schlägt zudem zweckgebundene Investitio-nen oder eine pauschale Rückzahlung als „Klimadividende“ vor. (Bo, MBe, tb)

Quelle: DIHK

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