Weiterbildung Güterkraftverkehr: Missbrauch von Fördergeldern wird bestraft

Missbrauch von Fördergeldern lohnt sich nicht. Das hat das Urteil des Amtsgerichts Brake gegen den Hauptverantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens wegen Subventionsbetrugs gezeigt: Verhängt wurde eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Gegen sechs weitere Mitwirkende sind Geldstrafen zwischen 3.000 € und 30.000 € festgesetzt worden. Die zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder in Höhe von 438.000,00 Euro müssen nebst Zinsen an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zurückgezahlt werden. Weitere Folge: Die verurteilten Antragsteller der Fördermittel werden für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.

In den Jahren 2009 bis 2012 hatten die Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr vorgetäuscht, um unrechtmäßig Fördergelder zu erhalten. Dabei wurden externe Dienstleister angehalten, wahrheitswidrig Leistungen als Weiterbildungsmaßnahmen zu deklarieren, die entweder gar nicht oder aber nur in einem deutlich geringeren Umfang stattgefunden haben.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Güterverkehr vom 09.12.2021

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