Ein Planfeststellungsverfahren ist ein größeres Vorhaben zum Bau von Infrastruktur, z. B. einer Straße, einer Fernleitung, einer Straßenbahntrasse. Die Verfahren sind detailliert geregelt und haben einen vorgeschriebenen Ablauf, weil dabei vielerlei öffentliche und private Interessen berührt werden. Ein Planfeststellungsbeschluss ersetzt dann die anderen, sonst üblichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Befreiungen.
In einem Planfeststellungverfahren wird nicht ein einzelner Plan behandelt, sondern eine Fülle von Unterlagen, die je nach Komplexität und Art des Vorhaben dazugehören: Erläuterungsbericht, Lage- und Höhenpläne, landschaftspflegerischer Begleitplan, Grunderwerbsplan, Grundstücksverzeichnis, Lärmberechnungen, vorgesehene Schallschutzmaßnahmen. spezielle Bauwerkspläne bei Brücken, Tunnelstrecken etc., Umweltverträglichkeitsstudien, Verkehrsuntersuchungen, Schadstoffgutachten, hydrologische Untersuchungen.
Und so funktioniert’s: Die Institution, die die Maßnahme umsetzen will, z. B. Straßen.NRW für eine Bundes- oder Landesstraße in NRW, stellt einen Antrag bei der Bezirksregierung auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und setzt damit die ganze Maschinerie in Gang – von der ersten Sichtung und Vollständigkeitsprüfung über eine lange Reihe weiterer Verfahrensschritte bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Ein wichtiger Verfahrensschritt ist dabei die Beteiligung und Anhörung möglicher Betroffener. Das können Firmen sein oder auch Privatleute. Bei Privatleuten erfolgt dies abgesehen von den unmittelbar betroffenen Personen (denen etwa Grundstücke auf der geplanten Trasse gehören) durch Öffentliche Bekanntmachung. So etwas kann man dann der Homepage der Kommune oder auch der Tageszeitung entnehmen. Eben weil nicht immer ein persönlicher Brief verschickt wird, sind diese Öffentlichen Bekanntmachungen wichtig und sollten deshalb gelesen werden.
Aktuell wird vom 29. August 2018 bis zum 28. September 2018 der barrierefreie Umbau der Stadtbahnhaltestellen der Linie 1 an der Brackweder Hauptstraße ausgelegt. Die Bekanntmachung dazu findet man auch auf der Homepage der Stadt Bielefeld. Dort wird außerdem Zeit und Ort angegeben, um die Unterlagen einsehen zu können.
Was ist dann der nächste Schritt? Die Einwendungen werden dem Antragsteller zugeleitet, damit dieser die Gelegenheit zu Gegenäußerung hat. Dann wird ein Erörterungstermin festgesetzt – u. U. auch wieder durch Bekanntmachung.
Für ausführliche Informationen zum Verfahren empfehlen wir die Ausführungen der Bezirksregierung Detmold.