Beim Netzwerktreffen geht es darum, wie Sie Corporate Carsharing wirtschaftlich in ein Unternehmen integrieren und Mobilitätsstationen am Unternehmensstandort organisieren und umsetzen können.

Unternehmen unterliegen künftig der Berichterstattung im Mobilitätsmanagement

Der deutsche Gesetzgeber sowie die Europäische Union (EU) wollen den Druck auf Unternehmen erhöhen, sich nachhaltig auszurichten. Konsequenz soll eine verpflichtende Berichterstattung nach den Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sein.

Ab Januar 2024 sollen vorab größere Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, ihre durch die betriebliche Mobilität in den Verkehr gebrachten Emissionen rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 auszuweisen. Hierunter fallen beispielsweise die Pendler-Mobilität und Geschäftsreisen sowie der eigene Fuhrpark.

Betroffene Unternehmen sind daher gut beraten, sich bereits heute auf die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie einzustellen und den CO2-Ausstoß in allen Unternehmensbereichen langfristig zu verringern. Vor allem die betriebliche Mobilität des Unternehmens und seiner Mitarbeiter rückt in den Fokus dieser Betrachtungen.

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen