Infrastrukturvorhaben werden beschleunigt

Durch eine seit Ende September gültige Änderung im Raumordnungsgesetz werden Infrastrukturvorhaben zukünftig beschleunigt. Bisher konnten Zulassungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen, nun werden die Fristen für die Erstellung notwendiger Gutachten auf sieben Monate begrenzt. Nach einer Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen, die von Seiten der Raumordnungsbehörde nur noch einen Monat dauern darf, haben weitere Stellen sechs Monate Zeit für Eingaben. Danach kann das Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte eingeleitet werden.

Weitere Informationen hier.

Weitere Themen

Recht & Steuern

Offenlegungspflichten – Achtung Fristablauf!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.

weiterlesen
Allgemein

Achtung: Neue Phishing-Mail im Umlauf

Es ist derzeit eine neue Variante einer Phishing-Mail, die angeblich von der IHK stammt im Umlauf. Sie trägt den Betreff „Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten“, ist mit einem IHK-Logo versehen und mit „IHK“ unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO „einige Änderungen in den Datenschutzrichtlinien“ vorgenommen hätten.

weiterlesen