Durch eine seit Ende September gültige Änderung im Raumordnungsgesetz werden Infrastrukturvorhaben zukünftig beschleunigt. Bisher konnten Zulassungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen, nun werden die Fristen für die Erstellung notwendiger Gutachten auf sieben Monate begrenzt. Nach einer Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen, die von Seiten der Raumordnungsbehörde nur noch einen Monat dauern darf, haben weitere Stellen sechs Monate Zeit für Eingaben. Danach kann das Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte eingeleitet werden.
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