Der TÜV Nord, zuständig für die Durchführung der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen in unserer Region, ist aufgrund des Lockdowns von seiner zuständigen Aufsichtsbehörde angewiesen worden, ab dem 16.12.20 nur noch die Prüfungen durchzuführen, die berufsbezogen notwendig und nicht verschiebbar sind – dazu gehören in erster Linie alle Prüfungen aus den C- und D-Klassen, sowie auch die B-/BE-Prüfungen, für die eine berufsbezogene Notwendigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. durch Bildungsgutschein bzw. Unverzichtbarkeitsbescheinigung des Arbeitgebers etc.).
Diese Regelung gilt sowohl für die Theorie wie auch für die praktischen Prüfungen.

Umwelt & Energie
Umweltbarometer 2025 IHK-Umfrage – Befragungszeitraum 11.08. – 25.08.2025
Der Umfang der gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen im Bereich der Umweltpolitik ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dies nehmen wir zum Anlass, die Einschätzung der Unternehmen zum Umfang der Umweltregularien sowie deren Stellenwert und konkrete Auswirkungen einzuholen.