Der TÜV Nord, zuständig für die Durchführung der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen in unserer Region, ist aufgrund des Lockdowns von seiner zuständigen Aufsichtsbehörde angewiesen worden, ab dem 16.12.20 nur noch die Prüfungen durchzuführen, die berufsbezogen notwendig und nicht verschiebbar sind – dazu gehören in erster Linie alle Prüfungen aus den C- und D-Klassen, sowie auch die B-/BE-Prüfungen, für die eine berufsbezogene Notwendigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. durch Bildungsgutschein bzw. Unverzichtbarkeitsbescheinigung des Arbeitgebers etc.).
Diese Regelung gilt sowohl für die Theorie wie auch für die praktischen Prüfungen.

Innovation & Technologie
Veranstaltungshinweis: Fit werden fürs Fremdkapital am 20. Januar 2026
Das eigene Unternehmen soll digitaler, nachhaltiger, innovativer werden — allerdings ist für die Transformation Fremdkapital erforderlich. Doch diese zentrale Hürde kann genommen werden: „Ist Ihr Vorhaben bankable?“, fragt die NRW.Bank und bietet mit der Veranstaltung „MittelstandsINVEST — Die Finanzierung“ gemeinsam mit der IHK Ostwestfalen Hilfestellung an, wie dieses Hindernis überwindet werden kann. Am Dienstag, 20. Januar 2026, von 14 bis 16 Uhr, in der IHK, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den notwendigen Input, um ihre Bank zu überzeugen.
