Sofortige Einschränkung der Fahrerlaubnisprüfungen unter Berücksichtigung der neuen Coronaschutzverordnung in NRW

Der TÜV Nord, zuständig für die Durchführung der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen in unserer Region, ist aufgrund des Lockdowns von seiner zuständigen Aufsichtsbehörde angewiesen worden, ab dem 16.12.20 nur noch die Prüfungen durchzuführen, die berufsbezogen notwendig und nicht verschiebbar sind – dazu gehören in erster Linie alle Prüfungen aus den C- und D-Klassen, sowie auch die B-/BE-Prüfungen, für die eine berufsbezogene Notwendigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. durch Bildungsgutschein bzw. Unverzichtbarkeitsbescheinigung des Arbeitgebers etc.).
Diese Regelung gilt sowohl für die Theorie wie auch für die praktischen Prüfungen.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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