Betroffen von den Regelungen sind viele Unternehmen bspw. in der Automobil-, Chemie-, Elektro- und Metallindustrie, die organische Lösemittel zur Behandlung von Oberflächen verwenden. Der Text des Durchführungsbeschlusses kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht abgerufen werden (Link).
Quelle: DIHK