Das ist eigentlich keine Neuigkeit, doch durch die geplante StVO-Novelle werden weitere negative Folgen für Schwertransporte befürchtet:
Die Rahmenbedingungen für den Transport großer und schwerer Erzeugnisse könnten sich mit dem Jahreswechsel spürbar verschlechtern: Grund dafür ist die geplante StVO-Novelle. Zum einen wird die örtliche Zuständigkeit der Antragsstellung neu geregelt. In Deutschland müssen bei Schwertransporten sowohl der Einsatz des Transportfahrtzeuges als auch die vorgesehene Transportroute behördlich genehmigt werden. Bislang können die Anträge bei verschiedenen Straßenverkehrsbehörden gestellt werden: Am Startpunkt des Transports oder an Wohnort, Hauptsitz oder Zweigniederlassung des Unternehmens des Antragstellers. Dies soll nun stark eingeschränkt werden: Ab Januar sollen Einzel-Anträge nur noch am Start- und am Zielort des Transportes gestellt werden können. Künftig kommt eine nicht mehr kalkulierbare Zahl an Anträgen auf die einzelnen Straßenverkehrsbehörden zu, das lässt deutliche Verzögerungen bei der ohnehin schon langwierigen Bearbeitung von Genehmigungsanträgen erwarten. Die Neuregelung verkompliziert die Abläufe für alle Beteiligten unnötig. Die einhellige Forderung: Die Anträge sollen auch weiterhin bei den für den jeweiligen Standort der Unternehmen des Großraum- und Schwertransportes zuständigen Verkehrsbehörden gestellt werden können.
Für Unverständnis sorgt auch eine zweite Neuregelung. Sie betrifft die neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die im Zuge der StVO-Novelle wirksam wird. Bislang wurden von jeder Genehmigungsbehörde unterschiedlich hohe Gebühren verlangt. Die bundesweite Vereinheitlichung des Gebührenmodells für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten und die hierdurch entstehende Transparenz begrüßen wir ausdrücklich. Sie erleichtert die Kalkulation von Transportkosten und verhindert einen „Genehmigungstourismus“. Allerdings zeigen Probeberechnungen, dass die angelegten Gebührensätze in vielen Fällen zu einer Kostensteigerung von 300 bis 400 Prozent führen werden. Dies würde die betroffenen Industriebetriebe zu einem Zeitpunkt hart treffen, an dem sie noch mit den einschneidenden Auftragsrückgängen und Umsatzeinbußen in Folge der Corona-Krise zu kämpfen haben. Hier wäre ein vorläufiger Aufschub der neuen Regelungen um ein Jahr wünschenswert. Diese Zeit könnte zudem genutzt werden, um eine weitere Vereinfachung des angestrebten Gebührenmodells zu erreichen.
IHK NRW hat sich diesbezüglich bereits an den Minister für Verkehr des Landes NRW, Hendrik Wüst, mit dem Appell gewandt, sich im Interesse unserer Unternehmen für die Beibehaltung bzw. die Anpassung der von uns benannten Regelungen einzusetzen. Die StVO-Novelle wird voraussichtlich in den kommenden Wochen erneut im Bundesrat beraten. Die IHK Ostwestfalen hat sich mit gleicher Bitte mit einem Schreiben an alle ostwestfälischen Mitglieder des Landtages und des Bundestages gewandt.