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Schutz vor Hochwasser – Hochwasserrisikoplanung und EU-Wasserrahmenrichtlinie werden 2021 überarbeitet

Noch vor wenigen Wochen war das Thema Hochwasser kaum präsent. Nur kurz darauf zeigten die Hochwasserereignisse, dass eine stetige Gefahr von Starkregenereignissen und Hochwässern ausgehen. Umso wichtiger ist es, dauerhaft an dem Thema zu arbeiten. So werden hierzu im Jahr 2021 zwei wichtige Dokumente überarbeitet – die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagementplanung. Insbesondere das Hochwasserrisiko spielt für alle Unternehmen, die an Flüssen liegen eine wichtige Rolle, da sie mitunter bauliche Maßnahmen zum Schutz ergreifen müssen oder in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden können.

In beiden Verfahren wird genau auf die Maßnahmen geschaut, die im kommenden Jahrzehnt in Ostwestfalen umgesetzt werden sollen, um sowohl Schäden von Unternehmen abzuwenden als auch die wirtschaftlichen Aktivitäten an Flüssen weiter zuzulassen. Sie dienen als wichtige Wasserstraßen, als Gebiete zur Gewinnung von Kies und Sand oder für den Tourismus und sollten diese Vielfalt auch weiter zulassen.

Weitere Informationen unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-54/aktuelles-aus-der-wasserwirtschaft-0

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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