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Regionalplan wird am Frühstückstisch diskutiert

Das News- und Planerfrühstück geht in die nächste Runde. Am Freitag, 14. Februar findet der jährliche Austausch zwischen IHK, kommunalen Planern, den Wirtschaftsförderungen und Vertretern der Regionalplanung in Bielefeld bei der IHK Ostwestfalen statt. Unter dem Zeichen der anstehenden Überarbeitung des Regionalplanes werden Themen rings um die interkommunale Zusammenarbeit und den dringend benötigten Glasfaserausbau diskutiert.

Die Regionalplanung besitzt durch die Ausweisung von allgemeinen Siedlungsbereichen (ASBs) und gewerblich, industriellen Standorten (GIBs) ein wesentliches Instrument der Steuerung der Flächenentwicklung. In einigen Regionen Ostwestfalens sind die gewerblichen und insbesondere industriellen Flächenengpässe bereits so groß, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Standorte in Frage gestellt wird. Als Vertreterin der gewerblichen Wirtschaft setzen wir uns dafür ein, dass es eine hinreichende Gewerbeflächenvorsorge gibt, damit sich Unternehmen auch in Zukunft erweitern oder neu ansiedeln können.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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