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Noch Plätze frei: City.Conference Bielefeld am 3. Mai 2022

Am Dienstag, 3. Mai 2022, 17.30 Uhr (Empfang ab 17.00 Uhr) in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld, informieren und diskutieren in der Stadthalle Bielefeld Akteurinnen und Akteure aus Stadtgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur über Planungen und Perspektiven für die Bielefelder Innenstadt. Die City.Conference Bielefeld wird veranstaltet vom City.Team Bielefeld und unterstützt vom Verkehrsverein Bielefeld. Neben geladenen Gästen soll auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben werden, an der Veranstaltung teilzunehmen. Für entsprechende Bewerbungen steht eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung.

Anmeldung bitte unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie mit der Info, ob eine Teilnahme vor Ort oder online gewünscht ist, bei Julia Lehmann vom City.Team Bielefeld (julia.lehmann@bielefeld-marketing.de(link sends e-mail)). Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Kapazitätsgrenze überschreiten, erfolgt eine Auslosung per Zufallsprinzip. Alle angemeldeten Personen erhalten eine Einladung per E-Mail.

Bielefelds Innenstadt soll ein attraktives Zentrum von überregionaler Bedeutung bleiben und ihre Anziehungskraft weiter nachhaltig gesteigert werden. Die Herausforderungen sind gewaltig – in Zeiten von Corona-Krise, anhaltendem Wachstum des Onlinehandels und rückläufigen Besucherfrequenzen in deutschen Fußgängerzonen. Eine funktionierende und zukunftssichere Innenstadt lebt von gemeinsamen Ideen. Sie entsteht durch das Engagement vieler Akteurinnen und Akteure und ist Ort zum Leben und Arbeiten, Shoppen und Bummeln, Verweilen und Erleben, Investieren und Teilhaben. Damit Bielefelds City den Herausforderungen standhält, gilt es wichtige Weichen zu stellen. Bei der City.Conference Bielefeld werden erste Pläne für Bielefeld vorgestellt und Lösungsvorschläge diskutiert.

https://www.bielefeld-marketing.de/pressemeldung/cityconference-bielefeld-3-mai-2022

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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