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Neue Landesbauordnung: Solardachpflicht für neue Parkplätze auf Gewerbeflächen

Die Landesbauordnung NRW hat mit der aktuellen Änderung einige neue Vorschriften für mehr Nachhaltigkeit bekommen: Ab 2022 müssen neue Parkflächen überdacht und dieses mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Das betrifft neu angelegte, offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen und Großparkplätze.

Die Landesregierung will damit den Ausbau der Solarenergienutzung beschleunigen und erhofft sich weiteren Zusatznutzen wie etwa Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge mit Ökostrom oder auch einfach die Verschattung sommerlich aufgeheizter Flächen.

Neben der Photovoltaik-Überdachung von Parkplätzen an Gewerbestandorten sieht die Landesbauordnung außerdem eine weitere Neuerung vor: Künftig kann die geschotterte Kranstellfläche vor einer Windenergieanlage genehmigungsfrei für die Stromerzeugung aus Solarenergie genutzt werden. Technische Umsetzungsbeispiele gibt es schon.

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