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Netzwerktreffen zu nachhaltiger Mobilität für alle Interessierten

Nach dem erfolgreichen Online-Auftakt von „BIE-Mobil – Bielefelder Unternehmen für nachhaltige Mobilität“ lädt die WEGE Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH zum zweiten Netzwerktreffen am Donnerstag, den 12.11.2020 um 15 Uhr, ein. Die Veranstaltung wird online durchgeführt. 

Beim virtuellen Austausch soll diesmal das innovative Schwerpunktthema Mobilitätsbudget beleuchtet werden, mit dem Arbeitgeber geschäftliche und private Mobilitätsoptionen neu gestalten können. Mit dem Mobilitätsbudget lässt sich nachhaltige Mobilität im Unternehmen konsequent voranbringen und die Unternehmensattraktivität steigern, sowie durch Steuervorteile auch noch Kosten senken. Aber was genau steckt dahinter, was bringt das konkret für mein Unternehmen und wer braucht so etwas als Baustein in seinem Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM)? Genau diese Fragestellungen werden gemeinsam diskutiert. Mit Frau Nikola Büsse von der Firma MOBIKO gmbH und Herrn Oliver Hagen, HSB Steuerberater, konnten zwei ausgewiesene Expert*innen gewonnen werden, die aus ihrer täglichen Arbeit alle „Fallstricke“ für die praktische Umsetzung kennen und am 12.11. Rede und Antwort stehen. 
Nutzen Sie diesen ausgewählten Input, um Ihre Fragen loszuwerden, mit anderen Interessierten die Vor- und Nachteile zu diskutieren und damit Ihr eigenes Unternehmen clever weiterzuentwickeln.

Bitte melden Sie sich für das zweite Netzwerktreffen bis zum 5.11. per E-Mail an campos.silva@wege-bielefeld.de an. Herrn Campos Silva erreichen Sie wie folgt:

Herr Pedro Campos Silva
WEGE Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH
Goldstr. 16 – 18, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 – 557 660 62
Mobil: 0160 – 4367057
campos.silva@wege-bielefeld.de
www.wege-bielefeld.de; www.das-kommt-aus-bielefeld.de;
https://www.facebook.com/daskommtausbielefeld

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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