Kurz erklärt: Fahrverbote für LKW an den Wochenenden der Sommerferien

Normalerweise gilt grundsätzlich für alle für Lkws > 7,5 t und für alle Lkws mit Anhänger ein ganzjähriges Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Zusätzlich gilt grundsätzlich aufgrund der Ferienreiseverordnung in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ein Fahrverbot an allen Samstagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

In NRW wurde wegen der Ausnahmesituation durch COVID-19 das Sonn- und Feiertagsfahrverbot und auch die Ferienreiseverordnung vorübergehend aufgehoben. Bis zum 31. August dürfen in NRW also alle Lkws an allen Samstagen und auch an Sonntagen fahren.

Diese Corona-Ausnahme gilt explizit nur in NRW. Andere Bundesländer haben entweder die gleiche Ausnahme wie in NRW, haben andere Ausnahmen oder sie haben die Ausnahmen ganz oder teilweise abgeschafft. Der Flickenteppich der einzelnen Bundesländern ist hier ab Seite 6 ersichtlich: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sonstige/Uebersicht_Ausnahmeregelungen_Covid19.pdf?__blob=publicationFile ) –

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