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IHK fordert: Bei Mautpflicht bestimmte Dienstleistungsbranchen den Handwerkern gleichstellen

Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hält die Gewährung einer temporären Mautbefreiung in Abhängigkeit von den Anlagen der Handwerksordnung und dem vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ für ungerecht, da vergleichbare Berufe aus dem Industrie-, Handels- und Dienstleistungssektor nicht befreit würden. Der DIHK bleibt in dieser Sache beim Bundesverkehrsministerium am Ball.

Ergänzend können Sie hier die Antwort vom 8. April 2024 des Verkehrsministeriums zur Mautbefreiung für bestimmte Gewerbe an den DIHK (Dachorganisation der Industrie und Handelskammern)  aufrufen: Rückmeldung des BMDV an den DIHK

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten von Toll Collect:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/3_5_tonnen_maut/p1745_3_5_tonnen_maut.html

und beim Bundesamt für Logistik und Mobilität:

https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/Tonnageabsenkung_und_Handwerkerausnahme.html;jsessionid=C1A75DDD263C4B5E1E7967775F01D699.live11293

und https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Lkw-Maut/lkw-maut.html

Hier eine Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen:

https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lkw-Maut/Handwerkerausnahmeregelung_Liste_der_handwerklichen_Taetigkeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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