Noch bis zum 17.06.2020 können Sie Ihren Antrag über das Antragssystem „easy-Online“ im Förderportal des Bundes einreichen. Sowohl die Hardware als auch die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte gelten als förderfähige Investitionen. Die Gebiete, in denen Ladepunkte gefördert werden können, sind auf der Karte des StandortTOOLs ersichtlich: www.zdm-emob.de/Kartendarstellung/NLPuSLP5.html
In diesem Durchgang sind auch Ladepunkte förderfähig, deren Zugang zwar nicht durchgängig, aber doch mindestens für 12 Stunden an allen Werktagen gewährleistet ist – damit sind diesmal also insbesondere Lademöglichkeiten auf Kundenparkplätzen gemeint.

Innovation & Technologie
Einladung zur Fachveranstaltung „Industrielle Abwärme clever nutzen“ am 30.09.2025
Steigende Energiekosten und neue gesetzliche Vorgaben wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellen Unternehmen vor die Aufgabe, ihre Prozessabwärme gezielter zu erfassen und zu nutzen. Die Veranstaltung am 30.09.2025 zeigt auf, welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen und welche technischen und digitalen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.