Noch bis zum 17.06.2020 können Sie Ihren Antrag über das Antragssystem „easy-Online“ im Förderportal des Bundes einreichen. Sowohl die Hardware als auch die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte gelten als förderfähige Investitionen. Die Gebiete, in denen Ladepunkte gefördert werden können, sind auf der Karte des StandortTOOLs ersichtlich: www.zdm-emob.de/Kartendarstellung/NLPuSLP5.html
In diesem Durchgang sind auch Ladepunkte förderfähig, deren Zugang zwar nicht durchgängig, aber doch mindestens für 12 Stunden an allen Werktagen gewährleistet ist – damit sind diesmal also insbesondere Lademöglichkeiten auf Kundenparkplätzen gemeint.
Innovation & Technologie
EU-Produktsicherheitsverordnung fordert Betriebe erheblich
DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben.-
Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle „Händler und Hersteller vor große Herausforderungen“ warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei „immens“.