Fortsetzung der Fristverlängerungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte

Gemäß der Multilateralen Vereinbarung M 324 bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung (ADR-Karten) und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endete, bis zum 30. November 2020 gültig.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corono-Pandemie wird die Multilaterale Vereinbarung M 324 durch die Multilaterale Vereinbarung M 330 fortgesetzt. Danach gelten Ausnahmeregelungen für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die in der Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 abgelaufen wären. Die Bescheinigungen bleiben bis zum 28. Februar 2021 gültig.

Die Vereinbarung finden Sie unter: http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html

Nach Aussage des BMVI wird Deutschland die Vereinbarung in den nächsten Tagen unterzeichnen, so dass die Regelungen auch in Deutschland Anwendung finden.

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