Entwürfe der Lufteinhaltepläne Bielefeld und Paberborn können eingesehen werden

Werden die Immissionsgrenzwerte überschritten, die in der 39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung festgelegt sind, so ist die Bezirksregierung verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Darin werden konkrete Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung festgelegt. Auslöser waren Messungen des LANUV, durch die eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt wurde. Für das Gebiet der Stadt Bielefeld und der Stadt Paderborn wurde jeweils ein neuer Plan erarbeitet. Nach einer ersten Offenlage im vergangenen Jahr sind nun auch die Ergebnisse des gerichtlichen Vergleichs in die Entwürfe eingeflossen.

Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 26.05.2020 bis 25.06.2020 auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht (https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/050_Abtei-lung_5/030_Dezernat_53/015_Luftreinhalteplanung/index.php). Der Entwurf ist für die Öffentlichkeit auch als Download zugänglich.

Außerdem wird er in der Zeit vom 26.05.2020 bis 25.06.2020 öffentlich ausgelegt:
Bei der Stadt Bielefeld, Umweltamt , August-Bebel-Straße 75 – 77, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521-51-6572 beziehungsweise bei der Stadt Paderborn, Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Pontanusstraße 55, 33102 Paderborn, Tel.: 05251-88-1450 und
bei der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Bielefeld, Stapenhorststraße 62, 33615 Bielefeld, Tel.: 05231-71-5305

Die persönliche Einsichtnahme an den genannten Auslegungsorten ist aufgrund der erforderlichen Corona-Schutz- und Hygienemaßnahmen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den angegebenen Telefonnummern möglich.

Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen zum Entwurf können noch bis zum 09.07.2020 bei der Bezirksregierung eingehen. Per Briefpost an: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Betreff „Luftreinhalteplan Bielefeld – Offenlage des Planentwurfs“ oder zum Beispiel auch durch einfache E-Mail an die Adresse post53@bezreg-detmold.nrw.de.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen