Die Europäische Union hat die Verordnung COVID-19 beschlossen, in der die Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen, Genehmigungen und Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereich des Verkehrsrechts geregelt sind. Die EU-Verordnung trat am 28.05.2020 in Kraft und gilt 7 Tage nach Inkrafttreten (04.06.2020) unmittelbar, ohne dass es eines weiteren Umsetzungsakts bedarf. Bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts und der Verlängerung von Fahrerlaubnissen regeln Artikel 2 und 3 der Verordnung, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und 31. August 2020 ablaufen, als um sieben Monate ab dem Ablaufdatum als verlängert gelten. Bisherige Regelungen auf Länderebene verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.

Umwelt & Energie
EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage
Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.