Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Der Aufruf wurde bis zum 8. Mai verlängert. Die Zielgruppen sind Unternehmen, Verbände und Vereine.

Elektroladesäulenpflicht für Unternehmensgebäude kommt

Die EU-Gebäuderichtlinie legt in ihrer novellierten Fassung nach Artikel 8 (2) für Gebäude Pflichten zur Installation von Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur fest. Diese Verpflichtung will die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Deutschland bundeseinheitlich umsetzen. Das Inkrafttreten ist für 2021 geplant, für Baugenehmigungen in der Zwischenzeit wird eine Übergangsfrist eingeräumt.

Neue Nichtwohngebäude und solche, die grundlegend renoviert werden (einschließlich der Elektroinstallation oder des Parkplatzes) und die mehr als zehn Stellplätze haben, müssen mindestens einen Ladepunkt bzw. für jeden fünften Parkplatz entsprechende Leitungsinfrastruktur (Vorverkabelung) erhalten.

Bis 2025 muss zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen im oder am Gebäude mindestens mit einem Ladepunkt ausgerüstet sein. Die Ladepunkte müssen zwar keine Mindestanschlussleistungen aufweisen, jedoch für E-Autos bestimmt sein. Mit „Leitungsinfrastruktur“ sind die Leerrohre vom Stellplatz über den Zähler bis hin zum Netzverknüpfungspunkt gemeint.

Ausnahme: Kleine und mittlere Unternehmen, die eigene Gebäude überwiegend für ihre Unternehmenstätigkeit nutzen, sind davon ausgenommen.

Auch für neue Wohngebäude und grundlegend renovierte (einschließlich Parkplatz oder Elektroinstallation) muss Leitungsinfrastruktur (bzw. Vorverkabelung) an jedem Stellplatz verlegt werden, sofern das Gebäude mehr als zehn Stellplätze hat. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem Inkrafttreten in 2021. Verpflichtet sind jeweils die Gebäudeeigentümer.

Die Einschränkung auf Gebäude mit einer Mindestanzahl von zehn bzw. zwanzig Parkplätzen sowie die Entscheidung zur Ausnahme für KMU begrenzt den Kreis der betroffenen Unternehmen auf Teile der Wohnungswirtschaft sowie die rund 21.000 Nicht-KMU der gewerblichen Wirtschaft. Der jährliche Aufwand beläuft sich laut Gesetzentwurf für die Wirtschaft auf 31 Mio. Euro jährlich sowie einmalig 622 Mio. Euro als Einbauaufwand.

Sobald der Referentenentwurf vom Bundeskabinett bestätigt wurde, geht er ins parlamentarische Verfahren.

Bild: Joachim B. Albers/stock.adobe.com

Weitere Themen

EU-Produktsicherheitsverordnung
Innovation & Technologie

EU-Produktsicherheitsverordnung fordert Betriebe erheblich

DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben.-
Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle „Händler und Hersteller vor große Herausforderungen“ warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei „immens“.

weiterlesen
Der Dialog unterstützt die Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Zoll und Logistik.
International

IHK-Netzwerk: Zoll und Außenwirtschaft

Der Dialog soll den Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der komplexen Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Zoll, internationale Zahlungsabwicklung, Logistik helfen und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Prozesse fördern.

weiterlesen