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Digitale Beteiligung über das Planungssicherstellungsgesetz wird verlängert

In vielen Verfahren des Bauwesens, der Infrastrukturplanung, der Umweltplanung oder des Bergbaus gibt es eine öffentliche Beteiligung. Durch die Coronakrise waren Rathäuser geschlossen, sodass die zur Einsicht bereitgestellten Unterlagen nicht mehr einsehbar waren und Planverfahren nicht weitergeführt werden konnten. Um den Zugang weiterhin zu gewährleisten wurde im Mai 2020 das Planungssicherstellungsgesetz beschlossen und bis zum 31. März 2021 befristet. Da die Coronapandemie auch weiterhin für große Probleme in Beteiligungsprozessen sorgt, wurde das Planungssicherstellungsgesetz bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit sind Behörden auch weiterhin verpflichtet, Unterlagen im Internet zugänglich zu machen. Anhörungen werden zum Teil auch in Form digitaler Konferenzen ermöglicht.

Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung dar. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen das Gesetz und setzen sich für eine unbefristete Fortführung ein.

Link zum Gesetz:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/beteiligungsverfahren-bei-bauvorhaben-koennen-weiter-digital-erfolgen/

 

 

 

 

 

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