Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Bau der L 712n kann endlich starten

Wir begrüßen die richterliche Bestätigung des 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den vierten Bauabschnitt für die L 712n zwischen Altenhagen und Brake und danken der Bezirksregierung Detmold für die rechtssichere Vorarbeit. Nach langen Jahren des Wartens kann der 2,3 km lange Straßenabschnitt nun endlich in Bau gehen.

Aus Sicht der IHK ist die Verlängerung der vierspurigen Ostwestfalenstraße bis Brake für den Bielefelder Norden eine sehr wichtige Verbindung, die den Güterverkehr in Richtung A2 und Richtung Lippe kanalisiert. Die IHK hofft nun auf einen schnellen Baubeginn und eine zügige Fertigstellung. Die Erreichbarkeit der Unternehmen im Gewerbegebiet an der Grafenheider Straße wird sich so deutlich verbessern. Die L 712n ist aber auch im Kontext des für Bielefeld wichtigen und dringenden vierspurigen Ausbaus der Herforder Straße bis zur Kreuzung in Brake zu sehen. Aus Sicht der IHK ist die Stadt Bielefeld nun in der Pflicht, die Planungen für die Herforder Straße schnell abzuschließen und nun auch mit dem Ausbau voranzukommen.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen