Bald mehr Strecken für Lang-Lkw

Am 8. Juni wurde die Einigung zwischen Verkehrs- und Umweltministerium bekannt Nun kann der Rechtsrahmen für den Einsatz von Lang-Lkw nun fortgeschrieben werden. Das ist ein überfälliger Schritt, für den sich eine breite Allianz von Verbänden und Betrieben unter maßgeblicher Beteiligung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) intensiv eingesetzt hatte.

Bislang dürfen sogenannte Lang-Lkw nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz fahren. Der Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung zur Ausweitung dieses „Positivnetzes“ lag seit Mitte 2021 auf Eis.

Aus Sicht der Wirtschaft nur Vorteile

„Es ist gut, dass es mit der 11. Änderungsverordnung endlich vorangeht“, kommentierte Dirk Binding, DIHK-Bereichsleiter Digitale Wirtschaft, Infrastruktur, Regionalpolitik, die Einigung auf Medienanfrage.

Der Lang-Lkw habe aus Sicht der Wirtschaft nur Vorteile, so Binding. Er könne die gleiche Gütermenge mit geringeren CO2-Emissionen und mit weniger Fahrern transportieren.

„Die von Teilen der Politik geäußerten Befürchtungen, dass der Lang-Lkw die Verkehrssicherheit beeinträchtige und eine Verlagerung auf die Bahn konterkariere, haben sich dagegen in der Praxis nicht bestätigt.“

Noch Luft nach oben

Der Weg von der Anmeldung einer Strecke bis zur Veröffentlichung in der aktualisierten Positivliste ist lang. Deshalb sollten laut Binding „die Anmeldung neuer Strecken beschleunigt und die Genehmigung für Strecken, bei denen keine sicherheitstechnischen Bedenken vorliegen, zügig erteilt werden“.

Zudem plädierte der DIHK-Bereichsleiter dafür, das Autobahnnetz komplett für den Lang-Lkw freizugeben. Dabei bezog er auch – zumindest bestimmte klassifizierte – Gefahrgüter wie beispielsweise Nagellacke oder Farben mit ein. Denn: „Dies ist gerade im Sammelladungsverkehr ein wichtiger Aspekt.“

Der bevorstehende Erlass der 11. Änderungsverordnung löse zudem nicht das Problem, dass die verlängerten Sattelauflieger nur befristet zugelassen werden, kritisierte der DIHK-Bereichsleiter. Für die Halter und ihre Kunden bestehe weiterhin keine Planungssicherheit über den 31. Dezember 2023 hinaus.

Das im Februar 2023 veröffentlichte Positionspapier der Verbände können Sie im PDF-Format beispielsweise auf der Website des Bundesverbandes Spedition und Logistik abrufen.

 

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen