B 64n/Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz: Anhörungsverfahren

Das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren hat begonnen, zur Zeit führt die Planfeststellungsbehörde der Bezirksregierung Detmold die Anhörung der Öffentlichkeit und der Behörden durch. Auch die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld wird beteiligt.

Die Planunterlagen können vom 21.11.2024 bis zum 20.12.2024 eingesehen werden. An die Auslegung der Planunterlagen schließt eine einmonatige Einwendungsfrist an. Bis zum 20.01.2025 können bei der Bezirksregierung Detmold Einwendungen gegen den Plan „Neubau der B 64n – Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz“ erhoben werden.

Sollte Ihr Unternehmen in Ihren Augen von der Planung betroffen sein, sollten Sie unbedingt eine schriftliche Einwendung gegenüber der Planfeststellungsbehörde der Bezirksregierung Detmold abgeben. Bitte weisen Sie darin auf alle Einzelheiten der Betroffenheit hin, damit diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Sie wahren damit grundsätzlich auch das Recht, den späteren Planfeststellungsbeschluss gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld wird eine Stellungnahme im Gesamtinteresse der Wirtschaft abgeben. Sollte Ihr Unternehmen von der Planung negativ betroffen sein, nehmen wir eine Kopie Ihrer Erklärung gegenüber der Planfeststellungsbehörde gern bis zum 13. Januar 2025 entgegen.

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