Autonomes Fahren ohne Fahrer gesetzlich zugelassen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 in einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer fahren dürfen.

Das autonome Fahrzeuge ist zunächst jedoch in festgelegten Betriebsbereichen beschränkt. Unter diesen Einschränkungen können aber entsprechende Systeme in den Regelbetrieb gehen. Damit bietet das autonome Fahren umfangreiche Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Mobilitätsbereichen, etwa in der Logistik, für Dienst- und Versorgungsfahrten oder im Öffentlichen Personenverkehr.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.

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