Aktueller Erlass aus dem VM NRW: Aufgrund der bedingten Tragfähigkeit der Emscher-Kanal-Brücke (A 43) wird die Ausweichstrecke, nämlich der Abschnitt der A 2 vom Autobahnkreuz Dortmund Nordwest bis zum Autobahnkreuz Recklinghausen in beiden Richtungen von den Regelungen des Ferienreisefahrverbots ausgenommen.
Weitere Informationen zur Regelung des Ferienreisefahrverbots auf der A2 entnehmen Sie bitte folgendem Dokument: