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Ausnahme bei Sonn- und Feiertagsfahrverbot verlängert

Das NRW-Verkehrsministerium hat die bestehende und bis zum 18. Januar 2021 geltende generelle Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Belieferung von Corona-Impfzentren bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt.

Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Mit Blick auf die weiterhin bestehenden Anstrengungen und die am 16. Dezember in Kraft getretenen verstärkten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von SARS-CoV-2 soll die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter durch effiziente Lieferketten sichergestellt werden. Den Erlass in voller Länge finden Sie hier: 12_2020 SOFF Verlängerung Öffnung allgemein

Belieferung von Corona-Impfzentren

Um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren und die jederzeitige Verfügbarkeit des Impfstoffs sicherzustellen, ist die Versorgung der Corona-Impfzentren auch an Sonn- und Feiertagen erforderlich. Aus diesem Grund wird für das Land Nordrhein-Westfalen eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 3 und 4 StVO erteilt. Den Erlass in voller Länge finden Sie hier: 12_2020 SOFF Ausnahme Corona-Impfstoff

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