Wettbewerbsrecht: 11. GWB-Novelle tritt in Kraft

Sie ist die Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und ein nächster Schritt zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts – die 11. GWB-Novelle. Das Bundeswirtschaftsministerium plant bereits weiter und startete dazu gestern eine öffentliche Konsultation.

Die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), beschlossen im Juli vom Bundestag, war am Montag verkündet worden, nachdem zuvor der Bundesrat zugestimmt hatte. Die Reform gibt dem Bundeskartellamt (BKartA) zusätzliche Instrumente an die Hand, um zielgerichtet überall dort eingreifen zu können, wo der Wettbewerb nicht funktioniert.

Nach einer Sektoruntersuchung etwa kann es künftig neuen Wettbewerbern den Marktzugang erleichtern, stillschweigende Abstimmungen der großen Anbieter auf einem Markt direkt bekämpfen und notfalls marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Die neuen Maßnahmen greifen, wenn der Wettbewerb nicht funktioniert, aber keine Verfahren wegen der Bildung eines Kartells oder des Missbrauchs von Marktmacht möglich sind.

Bisher endete in solchen Fällen die Sektoruntersuchung lediglich mit einem Bericht. Zusätzlich vereinfacht die Novelle auch die Abschöpfung von Vorteilen, die Unternehmen durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben.

Mit der gestern vom Ministerium gestarteten offenen Online-Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts können alle betroffenen Akteure bis zum 04.12.2023 ihre Vorschläge und Positionen einbringen, damit diese bei der weiteren Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda einbezogen werden können.

Das Ministerium hofft vor allem auf Vorschläge zur Verminderung von unnötiger Bürokratie und für zielgerichtetere und effizientere Verfahren im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 7. November 2023

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