Versicherungsvermittler: Anpassung der Mindestversicherungssummen, Globalerklärungen

Die EU-Kommission hat am 22.11.2019 die delegierte Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssumme für Versicherungsvermittler im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach erhöhen sich die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern.

Die Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern wird danach auf

• Euro 1 300 380 für jeden einzelnen Schadensfall und
• Euro 1 924 560 für alle Schadensfälle eines Jahres

angehoben. Die Summen entsprechen dem bisherigen Entwurf.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung (12.12.2019) in Kraft und gilt ab dem 12.06.2020 unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedsstaaten

Bildquelle: Zerbor/stock.adobe.com

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