Richtig streiten: IHK unterstützt bei außergerichtlicher Streiterledigung

Im Wirtschaftsleben kann es zu vielfältigen Konflikten zwischen Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens kommen. Auseinandersetzungen können, müssen aber nicht zwingend vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden. Gerichtsprozesse kosten in der Regel viel Zeit und Geld; ihr Ausgang ist ungewiss. Eine gute Alternative hierzu bieten die Verfahren der außergerichtlichen Streiterledigung oder Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Parteien schalten hier einen neutralen, unparteiischen Dritten ein, um mit dessen Hilfe eine Einigung zu finden oder eine Streitfrage zu klären und damit ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die IHK Ostwestfalen unterstützt ihre Mitglieder bei der außergerichtlichen Streiterledigung durch die Benennung von Schiedsgutachtern, Schiedsrichtern und Schlichtern. Sie unterhält eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten und eine Mediationsstelle für kaufmännische Fragen.

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