Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeitern ausgedehnt. Das mag für manchen Mittelständler zunächst nach Entwarnung
klingen. Doch es gibt gute Gründe, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
ebenfalls mit der Thematik befassen sollten. Als Zulieferer sind sie Teil der Lieferkette. Haben
Sie Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Dann sollten Sie sich dringend informieren. Wir
haben für Sie eine eigene Website zum Theme „Lieferkettensorgfaltsgesetz“ erstellt. Dort
finden Sie alle wichtigen Informationen, Tools und Musterschreiben.

Innovation & Technologie
CSRD und CSDDD: Fristverlängerungen verabschiedet
Der Rat hat die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Fristverlängerungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) formal verabschiedet.