Nicht vergessen: Änderung des Lieferkettengesetzes ab 2024 – wer ist betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeitern ausgedehnt. Das mag für manchen Mittelständler zunächst nach Entwarnung
klingen. Doch es gibt gute Gründe, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
ebenfalls mit der Thematik befassen sollten. Als Zulieferer sind sie Teil der Lieferkette. Haben
Sie Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Dann sollten Sie sich dringend informieren. Wir
haben für Sie eine eigene Website zum Theme „Lieferkettensorgfaltsgesetz“ erstellt. Dort
finden Sie alle wichtigen Informationen, Tools und Musterschreiben.

Website Lieferkettengesetz 2024

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Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

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