Neue Regeln über die Verteilung der Maklerkosten

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für Maklerkosten neue Regeln. Der Gesetzgeber zielt mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auf eine Senkung der Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer ab. Danach gilt: Kauft ein Verbraucher eine Wohnimmobilie, so muss er höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Die andere Hälfte muss vom Verkäufer geleistet werden. Lediglich bei Suchaufträgen durch den Käufer oder bei einseitiger Interessenvertretung des Verkäufers bleibt es bei der vollen Kostentragung durch den jeweiligen Auftraggeber. Neu ist außerdem, dass Maklerverträge zumindest in Textform, also z.B. per Mail, abgeschlossen werden müssen.

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen