Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für Maklerkosten neue Regeln. Der Gesetzgeber zielt mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auf eine Senkung der Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer ab. Danach gilt: Kauft ein Verbraucher eine Wohnimmobilie, so muss er höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Die andere Hälfte muss vom Verkäufer geleistet werden. Lediglich bei Suchaufträgen durch den Käufer oder bei einseitiger Interessenvertretung des Verkäufers bleibt es bei der vollen Kostentragung durch den jeweiligen Auftraggeber. Neu ist außerdem, dass Maklerverträge zumindest in Textform, also z.B. per Mail, abgeschlossen werden müssen.

Umwelt & Energie
Info-Veranstaltung am 18.12.2025: „KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“
„KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“, Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18.12.2025, 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Ostwestfalen-Saal der IHK in Bielefeld.
