Neue Regeln über die Verteilung der Maklerkosten

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für Maklerkosten neue Regeln. Der Gesetzgeber zielt mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auf eine Senkung der Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer ab. Danach gilt: Kauft ein Verbraucher eine Wohnimmobilie, so muss er höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Die andere Hälfte muss vom Verkäufer geleistet werden. Lediglich bei Suchaufträgen durch den Käufer oder bei einseitiger Interessenvertretung des Verkäufers bleibt es bei der vollen Kostentragung durch den jeweiligen Auftraggeber. Neu ist außerdem, dass Maklerverträge zumindest in Textform, also z.B. per Mail, abgeschlossen werden müssen.

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Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

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