Im zweijährigen Turnus erfolgt durch die EU-Kommission eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Zum 01.01.2024 werden diese angepasst. Die neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Europäischen Kommission vom 15.11.2023 veröffentlicht. Es gelten danach folgende Werte (in Euro).
Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt nach den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement (GPA). Die Änderung ist alle zwei Jahre erforderlich, da die Festlegung im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruht, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend den Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.
Das Bundeskartellamt stellt zwei aktualisierte Leitfäden zum Wettbewerbsregister zur Verfügung. Dabei handelt es sich um den Leitfaden zur Registrierung projektbezogener Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB und den Nutzerleitfaden für das Wettbewerbsregister. Die Leitfäden geben detaillierte Hinweise zur Nutzung des Registers und zur Anmeldung im Portal.